Unsere verbindlichen AGB der Haustechnik Boutique GmbH Rombach.
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der psm GmbH und deren Kunden („KUNDE“) betreffend (a) den Verkauf und die Lieferung von Produkten oder Werken („LIEFERGEGENSTÄNDE“) und (b) die Erbringung von Dienstleistungen („DIENSTLEISTUNGEN“) durch psm GmbH an die KUNDEN.
Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen psm GmbH und dem KUNDEN bestehenden Rechtsbeziehungen, insbesondere deren Verträge. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von psm GmbH ausdrücklich in Bezugnahme auf eine Abweichung der vorliegenden AGB offeriert oder von psm GmbH gleichen Sinne ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Mit der Auftragserteilung an psm GmbH bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung von LIEFERGEGENSTÄNDEN sowie die Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN durch diese AGB verbindlich geregelt werden.
1.2 Mit der bestätigten Bestellung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Besteller akzeptiert.
2. Offerten und Verträge
Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von psm GmbH sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von psm GmbH unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit psm GmbH erst mit dem Datum der Zustimmung durch psm GmbH zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch psm GmbH. Bestellungen und „Annahmeerklärungen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Alle von psm GmbH erstellten Angebote bleiben in ihrem Eigentum und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, noch kommerziell genutzt werden. Wird das Angebot nicht berücksichtigt, sind sämtliche von psm GmbH erstellten Angebotsunterlagen dieser unaufgefordert zurückzugeben.
3. Lieferung
Die Bereitstellung oder Lieferung der LIEFERGEGENSTÄNDE („LIEFERUNG“) erfolgt gemäss den in den Preislisten angegebenen Verpackungseinheiten. psm GmbH stellt bereit oder tätigt die LIEFERUNG an den mit dem KUNDEN jeweils vereinbarten Ort. Nutzen und Gefahr gehen bei Werklieferung und Kauf bei Verbringen der Ware zum Standort beim Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn die LIEFERUNG franko oder einschliesslich Montage erfolgt.. Wird die LIEFERUNG verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, welche psm GmbH nicht zu vertreten hat (beispielsweise Annahmeverweigerung, Terminverschiebung o.ä.), werden die LIEFERGEGENSTÄNDE auf Rechnung und Gefahr des KUNDEN eingelagert.
4. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet psm GmbH in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen sowie (iv) Schäden aus verspäteter LIEFERUNG oder DIENSTLEISTUNG. Psm GmbH haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Hagel, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet psm GmbH nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer LIEFERGEGENSTÄNDE oder auf eine ungenügende Mitwirkung des KUNDEN zurückzuführen sind.
5. Dienstleistungen
Gegenstand und Umfang der DIENSTLEISTUNGEN sind im betreffenden Vertrag ( Auftragsbestätigung) abschliessend aufgeführt. Psm GmbH erbringt insbesondere DIENSTLEISTUNGEN im Bereich der Installation von Sänitärtechnischen Anlagen und Nasszellen sowie Heiz- und Energiesystemen sowie deren Wartung und Unterhalt.
6. Erbringung
Der KUNDE hat die DIENSTLEISTUNGEN nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen schriftlich bei psm GmbH anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die DIENSTLEISTUNGEN als akzeptiert.
7. Preise
Für Inhalt, Umfang und Preis der LIEFERGEGENSTÄNDE und DIENSTLEISTUNGEN ist die Auftragsbestätigung der psm GmbH massgebend. Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von psm GmbH erbrachte DIENSTLEISTUNGEN nach Zeitaufwand zu vergüten. Spesen und Materialaufwand werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich die zugrundeliegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche LIEFERGEGENSTÄNDE oder zusätzliche DIENSTLEISTUNGEN durch psm GmbH erbracht werden, kann psm GmbH selbst an sich feste Vergütungen anpassen. Die Verrechnung erfolgt nach Ausmass SIA, es gelten in jedem Fall die AGB und der zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle LSVA und MwSt.-Satz. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich. Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden, wobei Retouren nicht zu berücksichtigen sind. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise exkl. Mehrwertsteuer. Im Geschäftsverkehr mit privaten Endverbrauchern ist die Mehrwertsteuer in den Preisen inbegriffen. Die Preisbindung beträgt maximal 3 Monate ab Auftragsbestätigung. Rechnung gestellt. Kann psm GmbH unverschuldet die vereinbarten Leistungen nicht erbringen, sei es zum Beispiel durch kurzfristige Terminabsagen (weniger als 48 Stunden) oder schlechte Planung seitens des Bauherrn, so hat der KUNDE die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: 10 Tage netto ab Ausstellungsdatum der Rechnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Psm GmbH behält sich vor ab CHF 15`000.- 30% des Auftragsvolumens vor Ausführungsbeginn in Rechnung zu stellen. Die Rechnungen sind sofern nicht anders vereinbart in Schweizer Franken (CHF) zu begleichen. Die Zahlungstermine sind einzuhalten und ohne Abzüge zu begleichen. Zahlungen wegen geltend gemachten Ansprüchen aus Garantie, wegen Beanstandungen, behaupteten Mängeln und jeglichen nicht schriftlich anerkannten Forderungen zu kürzen ist unzulässig. Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Jahr sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Ab der zweiten Mahnung sind CHF 50.- pro weiterer Zahlungsaufforderung geschuldet.
9. Beizug von Dritten
Psm GmbH ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. Psm GmbH steht für die Leistungen von beigezogenen Dritten gleich wie für eigene Leistungen ein.
10. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN und psm GmbH unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von psm GmbH . Es steht psm GmbH jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des KUNDEN anzurufen.
Januar, 2022